KANZLEI FÜR ZIVILRECHT
Die Kollegen Frau Rechtsanwältin Katharina Walz-Wittig und Herr Rechtsanwalt Rolf Marchlowitz beraten und vertreten sowohl die Interessen von Unternehmen als auch Privatpersonen. Durch qualifizierte Fortbildungen und als Fachanwälte bietet Ihnen die Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, anwaltlichen Beistand mit aktuellem rechtlichen Wissen und auf hohem Niveau.
Der Kontakt und die Kommunikation mit dem Mandanten steht dabei an erster Stelle, somit stehen Ihnen die Anwälte für Fragen und Absprachen im laufenden Verfahren jederzeit zur Verfügung. Sie bleiben so immer „Herr des Verfahrens“. Die Kanzlei für Zivilrecht befindet sich in Berlin-Steglitz / Zehlendorf, ist aber auch überregional für Sie tätig.
20.01.2016
Die Rechtsanwältin Walz-Wittig reicht erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Rückübertragung der elterlichen Sorge ein.
Az. 1 BvR 2742/15.
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Die Kollegen Frau Rechtsanwältin Katharina Walz-Wittig und Herr Rechtsanwalt Rolf Marchlowitz beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Zivilrecht. Ob es im Familienrecht um die Errichtung eines Ehevertrages, die Berechnung von Unterhalt oder die Durchsetzung von Sorge- und Umgangsrecht geht oder Sie im Falle der Trennung eine anwaltliche oder meditative Begleitung benötigen, im Miet- oder Wohnungseigentumsrecht Ansprüche aus einem Mietvertrag oder der Teilungserklärung durchgesetzt werden sollen, Leistungsstörungen im Werkvertrags- und Kaufrecht behoben werden müssen, Sie für Ihre GbR einen Gesellschaftsvertrag verfassen lassen möchten, Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung erforderlich ist oder Sie im Rahmen des Gewaltschutzes Hilfe bei der Abwehr allzu aufdringlicher Mitbürger brauchen, finden Sie in den Anwälten Walz-Wittig und Marchlowitz kompetente und engagierte Interessenvertreter.
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, welches u.a. die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Unter dem Punkt Vertragsrecht werden alle Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.
Das deutsche Mietrecht ist umfangreich und komplex. Wir beraten und begleiten Sie zu den Themen Miet- oder Wohnungseigentumsrecht, Ansprüche, Mietverträge, etc.
Im Bereich Arbeitsrecht beraten und begleiten wir Sie bei Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit.
Rechtsanwalt Rolf Marchlowitz hat sich in den letzten Jahren verstärkt der Gestaltung von Vertragsgrundlagen, insbesondere im Miet- und Gesellschaftsrecht zugewandt.
Rechtsanwalt Rolf Marchlowitz ausgebildeter Mediator gemäß § 7 BORA, zertifiziert durch den Brückenschlag e. V.. Er begleitet Konfliktbeteiligte allparteilich und empathisch bei ihrer gemeinsamen Lösungssuche.
IN BÜROGEMEINSCHAFT
Hohe Qualifikation und aktuelle Fachkenntnisse durch Begrenzung auf unsere Tätigkeitsschwerpunkte. Dabei immer im Fokus: Konfliktvermeidung.
Wir beraten umfänglich, bevor ein Konflikt zu bedrohlicher Größe heranwachsen kann und gestalten vertragliche Grundlagen (Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag) unter Berücksichtigung der Interessen unserer Mandantschaft so nachvollziehbar, dass eine rechtliche Auseinandersetzung weitestgehend ausgeschlossen werden kann
INFORMATIONEN
Die Vergütung der Rechtsanwälte ist in dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG Download) festgelegt. Dieses orientiert sich immer an dem erforderlichen Arbeitsaufwand und dem wirtschaftlichen Interesse, das dem Begehren des Mandanten zugrunde liegt.
Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe
Sofern bei einem Mandanten lediglich ein geringes Einkommen und Vermögen vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (Familienrecht) oder Prozesskostenhilfe zu stellen. In der Folge übernimmt die Staatskasse die Verfahrenskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes. Nicht getragen werden im Falle des Unterliegens allerdings die Kosten der Gegenseite. Je nach Höhe des Einkommens beziehungsweise Vermögens wird die Rückerstattung der Kosten erlassen oder werden bis zu 48 Monatsraten zur Abzahlung auferlegt
Die Vergütung der Rechtsanwälte ist in dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG Download) festgelegt. Dieses orientiert sich immer an dem erforderlichen Arbeitsaufwand und dem wirtschaftlichen Interesse, das dem Begehren des Mandanten zugrunde liegt.
Wir prüfen ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Sofern Sie aufgrund Ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation Bedenken haben, ob Sie „sich einen Anwalt leisten können“, dürfen wir Sie bitten, zum Beratungsgespräch die folgenden Unterlagen mitzubringen:
– Letzte Gehaltsbescheinigung / Arbeitslosengeld- Bescheid/Hartz IV
– Kopie des Mietvertrages / Kontoauszüge
– Unterlagen über evtl. Schulden und zu Kapitalbesitz wie Lebensversicherung, Sparbuch, Anlagen
Die Vergütung der Rechtsanwälte ist in dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG Download) festgelegt. Dieses orientiert sich immer an dem erforderlichen Arbeitsaufwand und dem wirtschaftlichen Interesse, das dem Begehren des Mandanten zugrunde liegt.
Beratungshilfe
Für die außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung wird entsprechend des eben Gesagten Beratungshilfe gewährt, so dass Sie selber lediglich noch 10,00 € zahlen müssen. Wenn möglich, sollten Sie schon vor Ihrem ersten Besuch einen Beratungsschein beim Amtsgericht in Ihrer Nähe beantragen. Bitte legen Sie auch dort die eben bezüglich der Prozesskostenhilfe genannten Unterlagen vor und schildern Sie dort den rechtlichen Hintergrund Ihres Begehrens
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Grundsätzlich werden von uns alle Rechtschutzversicherungen akzeptiert.
Bitte bedenken Sie, dass sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Rechtschutzversicherer unterschiedliche Vertragsgestaltungen der Rechtschutzversicherung ergeben. Dies bedeutet, dass eine Einstandspflicht Ihrer Rechtschutzversicherung nur dann besteht, wenn es sich um die Vertretung für ein rechtliches Risiko handelt, das von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag mit umfasst ist. Selbstverständlich können wir in der Erstberatung, sofern Ihnen eine Vorabfrage bei der Versicherung nicht möglich war, klären inwieweit Versicherungsschutz besteht
Die Erstberatung umfasst im Allgemeinen ein allererstes Beratungsgespräch eines Anwalts mit seinem Mandanten. Dabei erhalten Mandanten eine rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation mit entsprechender Handlungsempfehlung.
Inanspruchnahme
Selbstverständlich besteht für jeden die Möglichkeit, bei uns eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, auch wenn noch gar nicht feststeht, ob Sie einen rechtlichen Anspruch besitzen und/oder durchsetzen wollen. Wir dürfen Sie bitten, für diese Erstberatung einen Termin über unser Sekretariat zu vereinbaren und sich zumindest eine Stunde Zeit hierfür mitzubringen. Für die Erstberatung fällt in der Regel eine einmalige Gebühr in Höhe von bis zu maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer an.Die Erstberatung wird in vielen Fällen (insbesondere auch im Familienrecht) von der Rechtsschutzversicherung übernommen oder kann über Beratungshilfe abgerechnet werden
In unserem Info- und Downloadbereich bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich mit kostenlosen Broschüren, Texten oder Info-Blättern, zu ausgewählten Themen zu informieren. Wir aktualisieren diesen Bereich in regelmäßigen Abständen, schauen Sie öfter mal vorbei.
Info- und Downloadbereich
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